NEUE TAXAMETERPFLICHTEN AB JANUAR 2024: SCHLIMMER GEHT’S NIMMER

 

Mit dem jetzt veröffentlichten Anwendererlass zur Kassensicherungsverordnung, die Anfang nächsten Jahres in Kraft treten soll, werden die schlimmsten Befürchtungen des Taxigewerbes wahr.

Wer zum Thema Gültigkeit der Kassensicherungsverordnung auch im Taxi immer noch dachte „schlimmer geht’s immer“, wird nun eines Besseren belehrt. Ab Januar 2024 unterliegen auch Taxameter der schon seit mehreren Jahren gültigen Kassensicherungsverordnung, welche die lückenlose Aufzeichnung aller Einnahmen durch Geschäftsbetriebe im Kundenverkehr dokumentieren soll. Das Bundesministerium der Finanzen BMF veröffentlichte jetzt seinen Anwendererlass zur Umsetzung dieser Entscheidung. Und der hat es in sich. Die wichtigsten Fakten:

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Admin Kommentar: Das Leben der Unternehmer wird einen aber auch schwer gemacht, Steuer Einnahmen werden in andere Länder verschenkt

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