News und Infos
- Details
- Geschrieben von Chef
- Kategorie: News und Infos
- Zugriffe: 3836
200705-2. Zeugenaufruf nach Verkehrsunfall
Polizei Hamburg - Sonntag der 5. Juli 2020 - 13:52 Uhr
Hamburg (ots) - Unfallzeit: 03.07.2020, 12:20 Uhr Unfallort: Hamburg-Sasel, Waldweg
Die Hamburger Polizei sucht Zeugen, die Hinweise zu einem Verkehrsunfall geben können, bei dem ein 69-jähriger Fußgänger schwer verletzt wurde. Die Ermittlungen werden von der Verkehrsstaffel Ost geführt.
Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr der 54-jährige Fahrer eines Taxi den Waldweg in Richtung Stadtbahnstraße. In Höhe der Hausnummer 8 überquerte der 69-Jährige die Fahrbahn und es kam zu einer Kollision mit dem Fahrzeug. Dabei zog sich der Fußgänger unter anderem eine schwere Kopfverletzung zu und musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Lebensgefahr besteht nach jetzigem Kenntnisstand nicht.
Der Verkehrsunfalldienst übernahm die Ermittlungen und zog dazu auch einen Sachverständigen hinzu. Der Waldweg musste etwa eine Stunde für die Unfallaufnahme gesperrt bleiben.
Die Verkehrsermittler bittet Zeugen, die Hinweise zum Unfallhergang machen können, sich unter der Rufnummer 4286-53961 beim Verkehrsunfalldienst zu melden.
Veh.
Rückfragen der Medien (nur Pressevertreter*innen) bitte an:
Polizei Hamburg Polizeipressestelle, PÖA 1 Holger Vehren Telefon: 040/4286-56210 Fax: 040/4286-56219 www.polizei.hamburg
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4643128 OTS: Polizei Hamburg
- Details
- Geschrieben von Chef
- Kategorie: News und Infos
- Zugriffe: 3488
Elektrotaxis: Polestar sitzt in den Startlöchern
- Details
- Geschrieben von Chef
- Kategorie: News und Infos
- Zugriffe: 10356
Taxi-Wettbewerber CleverShuttle wirft dreimal das Handtuch
- Details
- Geschrieben von Chef
- Kategorie: News und Infos
- Zugriffe: 10648
Taxifahrer sollen viermal einen höheren Mindestlohn bekommen
- Details
- Geschrieben von Chef
- Kategorie: News und Infos
- Zugriffe: 12466
Begleitung des landesweiten Verkehrssicherheitstages 2020 #FAHRsicherRAD - heutiger Beitrag: Fahrradfahren und Alkoholkonsum (mit Bild)
Polizei Wilhelmshaven - Donnerstag der 25. Juni 2020 - 14:00 Uhr
Wilhelmshaven. Jever. Varel (ots) -
Wer kennt das nicht?
Man trifft sich mit Freunden gemütlich auf ein Glas Wein oder Bier in der Lieblingsbar, amüsiert sich, vergisst die Zeit und trinkt dann doch etwas mehr als zuvor geplant. Dann stellt sich natürlich die Frage, wie man letztendlich nach Hause kommt. Vielen ist das Taxi zu teuer, der letzte Bus fährt viel zu früh und zu Fuß ist es zu weit. Da heißt die Alternativlösung oft: Ab auf´s Rad!
Jedoch warnt die Polizei sich unter Alkoholeinfluss auf das Rad zu setzen.
Nach dem Strafgesetzbuch wird bestraft, wer "infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen". Auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. Wenn Sie als Radfahrer also unter Alkoholeinfluss den Verkehr gefährden oder sogar einen Unfall verursachen, machen Sie sich strafbar.
"Die Promillegrenze auf dem Fahrrad liegt in Deutschland über der für Kraftfahrer. Ab einem Wert von 1,6 Promille dürfen sie definitiv nicht mehr aufs Rad", erklärt Dominik Tjaden, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland.
Die hohe Promillegrenze ist jedoch kein Freifahrschein, nach dem Alkoholkonsum auf das Fahrrad oder Pedalec zu steigen ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Autofahrer aufgepasst: Auch für Radfahrer und Pedalec - Fahrer kann es zum Führerscheinentzug wegen Alkohol kommen.
"Je nach festgestelltem Blutalkoholwert drohen Bußgelder, Strafanzeigen, Punkte in Flensburg oder auch der Führerscheinentzug", so Tjaden weiter.
Aber ab wann drohen bei Alkohol auf dem Fahrrad Sanktionen?
Schwingen sie sich ab 1,6 Promille auf das Rad, bekommen Fahrradfahrer laut Bußgeldkatalog 2020, drei Punkte in Flensburg, ein Bußgeld sowie eine Anordnung zur medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU. Bestehen Radfahrer diese nicht, kann es zum Fahrverbot kommen - sie müssen ihren Führerschein abgeben. Auch ein lebenslanges Fahrrad-Fahrverbot kann verhängt werden.
Sanktionen sind allerdings schon bei niedrigeren Werten möglich. Fallen Radfahrer durch ihre unsichere Fahrweise auf oder gefährden andere, kann ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen.
Deshalb lieber eine sichere Alternative für den Heimweg suchen. Das gut abgeschlossene Fahrrad holt man besser nüchtern am nächsten Tag ab. Aber auch da gilt, im Zweifel das Fahrzeug lieber stehenzulassen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland Pressestelle Wilhelmshaven Telefon: 04421/942-104 und am Wochenende über 04421 / 942-215 www.polizei-wilhelmshaven.de www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68442/4634482 OTS: Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Frieslandhttps://cache.pressmailing.net/thumbnail/story_big/ebd1d706-41a7-4d8a-93b3-7af9ea131250/IMG_E5911.JPG" alt="Begleitung des landesweiten…" title="Begleitung des landesweiten…" style="border: 0px; max-width: 100%;">
⇒ Weitere aktuelle News der Polizei Wilhelmshaven.
⇒ Nichts mehr verpassen! Wir melden Ihnen neue News zum Thema Polizei Wilhelmshaven
*
Quelle: Presseportal.de