Critical Mass in Hamburg: Wenn Radfahrer den Feierabendverkehr lahmlegen
Heute Abend startet an der Moorweide die monatliche Critical Mass, wie Szene Hamburg meldet.
Lars Winkelmann·aktualisiert 31. Juli 2026

Die Demonstration wird voraussichtlich temporäre Verkehrsbehinderungen im gesamten Hamburger Stadtgebiet nach sich ziehen – für das Taxigewerbe ein weiteres Mal eine planerische Herausforderung im Feierabendgeschäft, zumal die Route erfahrungsgemäß nicht vorab kommuniziert wird.
Tempo, Selbstverständnis, rechtliche Einordnung
Die Veranstalter geben in ihrem Aufruf ein Tempo von 12 bis 14 km/h vor, mahnen zu geschlossener Gruppenfahrt und formulieren den Anspruch, „nicht den Verkehr zu behindern, sondern Verkehr zu sein". Diese Selbstdarstellung ist juristisch nicht folgenlos: Die Abgrenzung zwischen versammlungsrechtlich geschützter Gemeinschaftsnutzung des öffentlichen Raums und einer ordnungswidrigen Behinderung im Sinne des Straßenverkehrsrechts wird in der Rechtsprechung seit Jahren uneinheitlich beurteilt. Solange die Polizei die Veranstaltung als Versammlung im Sinne des VersG einordnet, gehen die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen im Kollisionsfall nachrangig hinter dem Versammlungsrecht zurück – ein Mechanismus, den die Ordnungspolizei in Hamburg bislang pragmatisch handhabt, ohne ihn transparent zu kommunizieren.
Was die Schicht heute Abend bedeutet
Wer zwischen Innenstadt und Hauptbahnhof unterwegs ist, muss Moorweide, Dammtorstraße und Jungfernstieg als Risikoachsen einplanen. Da die Strecke situativ gewählt wird, bleibt als einzige belastbare Größe die Uhrzeit: Der Aufruf erfolgt am letzten Freitag des Monats, das Ende liegt erfahrungsgemäß im Bereich von 20 bis 22 Uhr. Für die Disposition folgt daraus, das Gros der Innenstadt-Aufträge vor 18 Uhr abzuarbeiten oder bewusst in die Randbezirke zu verlagern. Auch die Zufahrt zu den Krankenhäusern UKE und Asklepios St. Georg kann tangiert sein, wenn der Korridor die östliche Innenstadtachse streift.
Perspektive für das Gewerbe
Die monatliche Regelmäßigkeit der Critical Mass entzieht dem Argument der Spontaneität längst die Grundlage. Infolgedessen ist die Frage berechtigt, ob die Stadt nicht verpflichtet wäre, analog zu genehmigten Großveranstaltungen verkehrsbehördlich zu agieren – mit definierten Korridoren, verbindlichen Zeitfenstern und einer Vorabinformation an das Gewerbe über die funk- und taxigewerblichen Verbände. Demnach bleibt es bislang beim Vollzug über die Abendstunden; die Rechnung zahlen diejenigen, die weder Veranstalter noch Behörde sind.