LIVE
Meldung

Warum Hamburg gegen künstliche Motorengeräusche bei E-Autos vorgeht

Nach einem Bericht von Golem.de will Hamburg auf Bundesebene durchsetzen, dass Hersteller E-Autos nicht länger durch künstlich erzeugte Motorgeräusche attraktiver machen dürfen.

Lars Winkelmann·aktualisiert 14. September 2026

Warum Hamburg gegen künstliche Motorengeräusche bei E-Autos vorgeht

Der Vorstoß verläuft an der Schnittstelle von Lärmschutzrecht, Produktsicherheit und marketinggetriebenen Kaufanreizen. Für das Hamburger Taxigewerbe ist das Thema weniger akustisch als ökonomisch: Der künstliche Sound gilt als Verkaufsargument gegen die als kühl empfundene Stille der Elektromobilität – und damit als Stützpfeiler einer Flottenumstellung, die ohnehin unter Investitionsdruck steht.

Wo der Hebel ansetzen soll

Der Bericht lässt die konkrete rechtliche Anknüpfung offen. Nicht erkennbar ist, ob Hamburg eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, eine Initiative zur EU-Regelung für akustische Warnsignale (AVAS) oder eine Ergänzung im Bundes-Immissionsschutzgesetz anstrebt. Infolgedessen bleibt vorerst unklar, ob der Vorstoß als Bundesratsantrag, als Eingabe in ein laufendes EU-Verfahren oder im Rahmen einer StVO-Novelle eingebracht wird. Bemerkenswert ist indessen die Stoßrichtung: Nicht das sicherheitsrelevante Warngeräusch stehender oder langsam fahrender Fahrzeuge steht zur Disposition, sondern das freiwillige, marketinggetriebene Klangdesign jenseits der gesetzlichen Pflicht.

Zwischen Pflichtgeräusch und Markenklang

Im Kern verhandelt die Initiative die Frage, ob ein technisch überflüssiges Geräusch überhaupt als Produktmerkmal vermarktet werden darf. Hersteller begründen künstliche Motorakkustik mit emotionaler Markenführung und Wiedererkennbarkeit im Straßenbild; eine Regulierung müsste demnach die Trennlinie ziehen, welche Klangkomponenten unter die AVAS-Pflicht fallen und welche als freies Branding gelten. Diese Grenzziehung enthält das geltende Recht bislang nicht ausdrücklich. Eine rein nationale Verbotslösung gerät zudem in Spannung zum unionsrechtlichen Rahmen der Typgenehmigung – ein Punkt, der in jedem künftigen Verfahren zu prüfen sein wird.

Was am Steuer zu beobachten bleibt

Für die Hamburger Taxibranche hat der Vorstoß zwei Richtungen. Einerseits schwächt ein Verbot künstlicher Soundprofile ein Verkaufsargument, mit dem Hersteller E-Taxis gegen Vorbehalte bei Fahrgästen und in der Eigenwahrnehmung der Fahrer positionieren. Andererseits entsteht eine Grauzone für Umrüstungen und Soundmodule, die ohnehin am Rand des Zulassungsrechts operieren. Praktisch heißt das: Die eigene Flottenplanung muss künftig neben Reichweite und Anschaffungspreis auch die akustische Konformität der Fahrzeuge kalkulieren, zumal ein bundesweit durchgreifendes Verbot die Spielräume der freien Werkstattwahl weiter einschränken dürfte. Zu verfolgen bleibt, in welcher legislativen Form Hamburg den Vorstoß einbringt, ob der Bundesrat die Initiative übernimmt und welche Übergangsfristen für bereits im Bestand befindliche Fahrzeuge greifen sollen.