Digitale Krankenfahrten: Das ImageLink-Verfahren im Praxistest
Damit können Abrechnungen für Krankenfahrten im Taxi- und Mietwagengewerbe ohne postalischen Versand abgewickelt werden — ein Schritt, der die seit Jahren geforderte Digitalisierung der…
Lars Winkelmann·aktualisiert 20. September 2026

Das Branchenportal Taxi.de hat das ImageLink-Verfahren für die digitale Übermittlung von Transportscheinen an die gesetzlichen Krankenkassen in Betrieb genommen. Damit können Abrechnungen für Krankenfahrten im Taxi- und Mietwagengewerbe ohne postalischen Versand abgewickelt werden — ein Schritt, der die seit Jahren geforderte Digitalisierung der Krankenkassenabrechnung nun operativ umsetzt. Für Hamburger Taxiunternehmer verschiebt sich die Fragestellung damit von der technischen Machbarkeit hin zur tatsächlichen Annahmepraxis der Kostenträger.
Was das Verfahren leistet — und wo es rechtlich offen bleibt
Das ImageLink-Verfahren ersetzt den bisherigen Papiertransport durch eine direkte digitale Übermittlung der Transportscheine an die Krankenkassen. Was die Mitteilung von Taxi.de indes nicht beantwortet, ist die Frage der flächendeckenden Akzeptanz: Es liegt in der Entscheidung jeder einzelnen Kasse, ob und in welchem Umfang sie die übermittelten Datensätze als verbindliche Abrechnungsgrundlage anerkennt. Solange keine einheitliche Regulierung greift, bleibt das Verfahren ein Angebot an die Kostenträger, nicht aber ein durchsetzbarer Standard. In der Konsequenz tragen die Unternehmer weiterhin das Risiko einer verzögerten oder verweigerten Erstattung, sofern die Krankenkasse das Verfahren nicht oder nur teilweise implementiert.
Politischer Kontext und Kontrollarchitektur
Die Einführung des ImageLink-Verfahrens fällt in eine Phase intensiver politischer Aktivität. Wie Taxi Heute berichtet, hat der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) bei einem Gespräch im Jakob-Kaiser-Haus mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Henning Rehbaum, stellvertretender Vorsitzender des Verkehrsausschusses, eine Erweiterung der beim Bundesamt für Logistik und Mobilität geführten Verkehrsunternehmensdatei auf das gesamte Personenbeförderungsgewerbe gefordert. Rehbaum habe den Vorschlag demnach unterstützt. Der Verband übergab zudem Positionspapiere zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes, der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr sowie der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr und eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Kassenpflicht. Obgleich beide Vorhaben — die digitale Krankenfahrtenabrechnung und die Ausweitung behördlicher Kontrollinstrumente — auf unterschiedlichen Regelungsebenen ansetzen, verweisen sie auf eine gemeinsame Stoßrichtung: mehr Markttransparenz, weniger Grauzone, insbesondere bei plattformvermittelten Mietwagenunternehmen.
Juristische Prognose
Für die Hamburger Betriebe gilt: Die ImageLink-Einführung entfaltet erst dann vollständige praktische Wirkung, wenn die zuständigen Krankenkassen das Verfahren verbindlich akzeptieren und in ihre internen Workflows integrieren. Bis dahin bleibt der parallele Papierversand als Rückfallebene betriebswirtschaftlich notwendig. Mittel- bis langfristig ist angesichts der dokumentierten politischen Vorarbeit des TMV damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber eine verpflichtende digitale Übermittlung regeln wird. Bis dahin bleibt das ImageLink-Verfahren ein freiwilliges Instrument, dessen wirtschaftlicher Nutzen vollständig von der Annahmepraxis der Kostenträger abhängt.