Hamburgs neue Domachse: Was der Stadtumbau für Taxifahrer bedeutet
Nach Angaben von a-tour haben die Hamburger Behörden den Rahmenplan für die Domachse vorgestellt: Zwischen Binnenalster und Elbe soll eine grüne Promenade entstehen, begleitet von einer Verkehrsberuhigung.
Lars Winkelmann·aktualisiert 23. Juli 2026

Für das Taxigewerbe ist dabei nicht die städtebauliche Erzählung maßgeblich, sondern die Frage, welche Durchfahrten, Haltepunkte und Zufahrten der Plan später tatsächlich sichert. Der nun präsentierte Rahmenplan beantwortet diese betrieblichen Details noch nicht.
Weniger Fahrbahn, mehr Aufenthaltsfläche
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wollen die Verbindung zwischen Alster und Elbe schrittweise neu gestalten. Altstadt und HafenCity sollen dadurch stärker verbunden werden; bislang erschwerten bauliche Strukturen und verkehrliche Barrieren Orientierung und Aufenthaltsqualität.
Kern des Konzepts ist eine deutliche Verringerung des motorisierten Durchgangsverkehrs. Zugleich sollen durch reduzierte Fahrbahnbreiten bis zu 6.500 Quadratmeter Fläche gewonnen werden. Der Hammaburg-Platz soll durch den Rückbau einer Fahrspur am Speersort um bis zu 40 Prozent wachsen und bis zum Vorplatz von St. Petri reichen. Auch Alter Fischmarkt und der Bereich vor St. Petri sind als Aufwertungsräume benannt.
Die politische Formel lautet damit: weniger Durchfahrt, mehr Fuß- und Radverkehr, mehr Grün. Das ist als Rahmenplanung zulässig weit gefasst. Für die tägliche Verkehrsabwicklung bleibt diese Offenheit jedoch der entscheidende Vorbehalt.
Nord-Süd-Achse bleibt – die betriebliche Lesart fehlt
Nach den vorliegenden Angaben bleibt die Nord-Süd-Verbindung für den Autoverkehr erhalten. Die Routen des ÖPNV seien gesichert, die HafenCity solle gut erreichbar bleiben. Parkkapazitäten werden vor allem in umliegenden Parkhäusern gesehen.
Für konzessionierte Verkehrsformen folgt daraus noch keine belastbare Zusage. Weder konkrete Führungslinien noch Haltemöglichkeiten, Nachrückräume oder Regelungen für die Zufahrt zu Hotels, Einzelhandel, Kulturorten und Einrichtungen entlang der Achse werden in den veröffentlichten Angaben benannt. Gerade dort entscheidet sich aber, ob Verkehrsberuhigung eine ordnende Maßnahme bleibt oder lediglich Verlagerungsdruck auf die angrenzenden Straßen erzeugt.
Das PBefG kennt keinen pauschalen Vorrang des Taxis gegenüber anderen Verkehrsträgern. Umso wichtiger wäre es, dass die spätere Ausführungsplanung die Funktion des Taxis als Teil der öffentlichen Verkehrsbedienung nicht auf allgemeine Erreichbarkeitsversprechen reduziert. „Gut erreichbar“ ist keine verkehrsrechtliche Anordnung.
Jetzt auf die Umsetzungsstufe achten
Der Rahmenplan entstand nach Angaben der Beteiligten aus einem seit 2023 laufenden Werkstattprozess und wurde mit Fachkreisen sowie Stadtgesellschaft beraten. Er setzt ein Zielbild; er ersetzt weder konkrete Straßenentwürfe noch die später erforderlichen Anordnungen für den Verkehr.
Unternehmer und Fahrer sollten deshalb die folgenden Planungsschritte auf ihre praktische Wirkung prüfen: Bleibt die Nord-Süd-Verbindung für Taxifahrten tatsächlich ohne Umwege nutzbar? Wo werden Ein- und Ausstiege möglich sein? Und wie werden Zielverkehre zur Innenstadt und HafenCity geführt, wenn der Durchgangsverkehr zurückgedrängt wird?
Die Ausstellung zum Rahmenplan ist im Raum der Innenstadtkoordination in der Rathausstraße 7 zu sehen. Entscheidend wird jedoch nicht die Visualisierung sein, sondern der Zeitpunkt, an dem aus der Promenade konkrete Fahrbahnaufteilungen und Zufahrtsregeln werden. Erst dann lässt sich beurteilen, ob die Domachse für das Gewerbe planbar bleibt oder neue operative Engpässe produziert.